Teilnahmebedingungen

Sämtliche in diesen Teilnahmebedingungen angeführten Bezeichnungen (z. B. Teilnehmer, Anmelder etc.) können geschlechtsspezifisch angewandt werden.


1. Gegenstand und Geltungsbereich

1.1   Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen (in der Folge "Teilnehmer"), die im Rahmen der Sportveranstaltung Saualmlauf (in der Folge "Veranstaltung") an einem der folgenden Bewerbe teilnehmen:

  • 11,7 km Laufen Einzelwertung (inkl. Mittelzeitwertung)
  • 11,7 km Nordic Walking Einzelwertung (inkl. Mittelzeitwertung)

1.2   Veranstalter ist der Laufclub Althofen, An der Gurk 6, 9330 Althofen (in der Folge "Veranstalter"). 

1.3   Die Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande gekommene Rechtsverhältnis nach Maßgabe ihrer bei der jeweiligen Anmeldung des Teilnehmers gültigen Fassung. Änderungen sind möglich und werden daher vorbehalten. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennt der Veranstalter nicht an, es sei denn, der Vereinsvorstand hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Sämtliche Erklärungen des Teilnehmers sind ausschließlich schriftlich per E-Mail unter info@laufclub-krappfeld.at oder per Post an den Laufclub Althofen, An der Gurk 6, 9330 Althofen, Österreich, zu richten. 

1.4   Mit der Anmeldung zur oben genannten Veranstaltung erkennt der Teilnehmer die gegenständlichen Teilnahmebedingungen an.


2. Anmeldung

2.1   Die Voranmeldung zu der Veranstaltung muss online unter www.laufclub-althofen.at/ erfolgen. Der Teilnehmer bestätigt, dass alle von ihm im Zuge der Anmeldung angegebenen Daten korrekt sind und falls es sich um einen nicht volljährigen Anmelder handelt, garantiert der Anmelder, die Zustimmung der Erziehungsberechtigten für die Anmeldung und die Teilnahme zu haben.

2.2   Die Online-Voranmeldung zu den Bewerben der Veranstaltung ist über das auf www.laufclub-althofen.at abrufbare Online Anmeldeformular möglich. Nähere Informationen zu Anmeldung, Nenngeldern, Ausgabe von Startnummern, Wertungen und Strecken etc. sind auch im Vorfeld der Veranstaltung unter der Rubrik "Saualmlauf" auf www.laufclub-althofen.at einsehbar. Die Online-Voranmeldung ist erst erfolgreich abgeschlossen, wenn der Teilnehmer ein Bestätigungsmail an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail Adresse erhalten hat UND das Nenngeld nachweislich auf das vom Veranstalter auf der Anmeldebestätigungsseite angegebene Konto angewiesen wurde.

2.3   In Ausnahmefällen ist die Voranmeldung telefonisch möglich. Bei einer solchen Anmeldung erhält der Teilnehmer ebenfalls eine schriftliche Anmeldebestätigung per E-Mail. Die Bezahlung des Nenngeldes erfolgt gemäß Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

2.4  Eine persönliche Nachnennung kann ausschließlich am Veranstaltungstag zwischen 08:30 und 09:30 bei der Startnummernausgabe vor Ort erfolgen. Diese Nachnennung am Veranstaltungstag ist nur möglich, wenn die vom Veranstalter festgelegte Teilnehmerzahl im Zuge der Voranmeldung noch nicht erreicht wurde). Letztaktuelle Informationen hierzu sind spätestens am 7. Dezember 2023 unter der Rubrik "Saualmlauf" auf www.laufclub-althofen.at zu finden.

2.5   Bei der Anmeldung ist zwingend anzugeben, in welchem Bewerb man startet. Alle Teilnehmer nehmen mit ihrer Anmeldung automatisch auch an der Mittelzeitwertung für den Gewinn des Hauptpreises teil.

2.6   Für die Teilnahme an sämtlichen Bewerben ist ein Nenngebühr zu entrichten. Die Bezahlung hat nachweislich bis spätestens 1 Tag vor der Veranstaltung auf das angegebene Konto zu erfolgen.

2.7   Nach erfolgreicher Anmeldung ist ein Rücktritt von der Anmeldung ausgeschlossen. Bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung, aus welchen Gründen auch immer, kann der Teilnahmebetrag nicht rückerstattet werden.

2.8   Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit von 100 Teilnehmern fest. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, können vom Veranstalter grundsätzlich abgelehnt werden. Die Anzahl der Anmeldungen wird im Ermessen der Organisation limitiert. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt nach Eingangsdatum UND Bezahlung beim Veranstalter. Frühzeitiges Anmelden sichert den Startplatz. Letztaktuelle Informationen hierzu sind spätestens am 7. Dezember 2023 unter der Rubrik "Saualmlauf" auf www.laufclub-krappfeld.at zu finden.

2.9   Eine Vereinszugehörigkeit ist für Anmeldung und Teilnahme nicht zwingend erforderlich.

2.10   Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall sind Ersatzansprüche, die über die Rückzahlung des Nenngeldes hinausgehen, ausgeschlossen.


3. Datenerhebung und -verwertung

3.1   Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung der Veranstaltung (einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung der Teilnehmer) verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verarbeitung der angegebenen Daten zu diesem Zweck ein.

3.2   Der Teilnehmer erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass der Veranstalter die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Audioaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen und im Internet (z.B. Veranstalter-Website, Facebook Fanpage, Online-Medien etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreiten und veröffentlichen kann.

3.3   Die gemäß 3.1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden für die Zeitmessung sowie die Erstellung der Ergebnislisten verwendet. Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnisse wie tagesaktuelle Printmedien auf Anfrage sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht und auch an Dritte (z.B. Kärntner Leichtathletikverband/KLV) weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

3.4   Im Zuge der Anmeldung ist vom Teilnehmer eine E-Mail Adresse bekannt zu geben, an welche er seine Anmeldebestätigung und nötigenfalls weitere Informationen zur Veranstaltung erhält. Der Teilnehmer stimmt auch zu, wobei diese Zustimmung jederzeit widerruflich ist, vom Veranstalter oder in dessen Auftrag e-Mails zu Werbezwecken zum Veranstalter, seinen Veranstaltungen oder seinen Partnern zu erhalten.


4. Startnummern

4.1   Die Startnummern können am Veranstaltungstag zwischen 08:30 und 09:30 vor Ort entweder persönlich oder durch einen Dritten beim Start abgeholt werden. Eine Ausgabe zu einem vorherigen Zeitpunkt ist nicht möglich.

4.2  Startnummern sind grundsätzlich nicht übertragbar. Die Weitergabe von Startunterlagen und/oder Startnummern an einen anderen Läufer ist aus Gründen der persönlichen Sicherheit strengstens untersagt.


5. Zeitnehmung

5.1  Die Zeitnehmung wird von der Firma Stern-Bew durchgeführt, es werden vor Ort eigene Zeitnehmungschips ausgegeben, die im Ziel retourniert werden müssen.. 


6. Teilnahme und Sicherheit

6.1   Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung relevant sind, gemacht hat oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen an den Start geht.

6.2   Die Teilnahme an der Veranstaltung ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar.

6.3   Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung jederzeit teilweise oder gänzlich abzusagen und wird darüber - soweit möglich - die Teilnehmer per E-Mail informieren. Die Rückerstattung des Teilnehmerbetrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung bei Verschulden des Veranstalters in Betracht, nicht jedoch bei zu geringer Teilnahmezahl, höherer Gewalt udgl. Ein Rechtsanspruch auf, vom Veranstalter kostenlos beigestellte Serviceleistungen, besteht jedenfalls nicht.

6.4   Startberechtigt ist jede Person, welche die gesundheitliche Eignung für eine Teilnahme an der Veranstaltung und dem jeweiligen Bewerb aufweist. Es liegt im Verantwortungsbereich des Teilnehmers, den persönlichen Gesundheitszustand vorher ärztlich überprüfen zu lassen. Vor allem bei minderjährigen Teilnehmern haben die Erziehungsberechtigten Sorge im Bezug auf die Eignung des Teilnehmers für den gewählten Bewerb zu tragen.

6.5 Eine allenfalls notwendige persönliche Versicherung ist Angelegenheit jedes Teilnehmers.

6.6   Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Der Teilnehmer hat mit angemessener Ausrüstung an den Start zu gehen. Die Ausrüstung muss insbesondere an die vorherrschenden Wetterbedingungen angepasst sein.

6.7   Die Teilnahme an der Veranstaltung unter Verwendung anderer Sportgeräte (insbesondere Fahrräder und ähnlichen Geräten) ist nicht gestattet. Auch eine Begleitung durch Fahrräder und anderer Fortbewegungsmittel ist nicht erlaubt. Ebenso ist die Teilnahme mit Rollstühlen oder Handbikes aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich.

6.8   Die Teilnehmer des Nordic Walking Bewerbes müssen verpflichtend Stöcke verwenden.

6.9   Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

6.10   Bei unsportlichem Verhalten oder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen sowie Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, sind die vom durchführenden Veranstalter befugten Mitarbeiter berechtigt, den Ausschluss und damit die Disqualifizierung des Teilnehmers von der Veranstaltung auszusprechen.

6.11   Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. 

6.12   Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei "Gefahr im Verzug" das Rennen vorzeitig abzubrechen. (z.B. Unwetter, höhere Gewalt, Terror etc.). Ein Abbruch wegen Gefahr im Verzug hat keine Rückvergütungsansprüche von Teilnehmern zur Folge.


7. Haftungsausschluss

7.1   Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

7.2   Eine Haftung des Veranstalters für Sach- und Vermögenschäden ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

7.3   Der Veranstalter übernimmt weiters keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es liegt im Verantwortungsbereich jedes Teilnehmers, seinen Gesundheitszustand vorher ärztlich überprüfen zu lassen.

7.4 Der Teilnehmer ist sich der Gefahren bewusst, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Medikamenten und Drogen vor, während und nach der Veranstaltung ergeben und hierdurch sein Beurteilungsvermögen und seine sportlichen Fähigkeiten verschlechtert werden können. Der Teilnehmer ist für sämtliche Folgen allein verantwortlich, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten ergeben.

7.5   Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für im Auftrag der Teilnehmer verwahrte Gegenstände, die am Start beim Kleidertransport abgegeben und in der Folge vom Veranstalter zum Ziel transportiert werden.

7.6   Der Teilnehmer wird weder gegen den durchführende Veranstalter, die Partner und die Sponsoren der Veranstaltung oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden oder Verletzungen jeder Art geltend machen, die durch die Teilnahme entstehen könnten.


8. Preise für Wertungsklassen und Verlosung

8.1   Bei der Veranstaltung gibt es folgende Wertungsklassen: MW Laufen, MW Nordic Walking, Durchschnittszeitwertung. Die schnellsten 3 männlichen und weiblichen Läufer sowie die schnellsten 3 männlichen und weiblichen Nordic Walker erhalten jeweils einen Sachpreis. Ebenso erhalten jene 3 Teilnehmer, die der Durchschnittszeit aller Teilnehmer (=Summe aller Zeiten dividiert durch die Anzahl der Teilnehmer) am nächsten kommen, einen Sachpreis. Jener Teilnehmer, der der Durchschnittszeit am nächsten kommt, gewinnt die halbe Sau.

8.2   Unter allen bei der Verlosung anwesenden Teilnehmern, die ihre Startnummer im Ziel retourniert haben,  werden Sachpreise verlost.

8.3   Bei der Siegerehrung und bei der Verlosung nicht anwesende Teilnehmer haben keinerlei Rechtsanspruch auf den späteren Erhalt ihres Preises.

8.4 Sämtliche Preise können nicht in bar abgelöst werden.


9. Sonstige Bestimmungen

9.1   Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung wird als ausschließlich zuständiges Gericht das Landesgericht Klagenfurt vereinbart.

9.2   Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und Zweck rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.


Stand: 09.10.2023, Änderungen vorbehalten.